Das EnEfG richtet sich an alle Unternehmen, die über 7,5GWh Jahresenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Jahren aufwenden, unabhängig ihrer Größe, also ob KMU oder größer KMU.
Außerdem werden Unternehmen, die dem EDL-G entsprechend zu einem Energieaudit verpflichtet sind und mehr als 2,5GWh Jahresenergieverbrauch in den letzten drei Jahren aufweisen, zu einer Offenlegung ihrer Einsparmaßnahmen verpflichtet. Diese sollen von einem unabhängigen Dritten/ Experten gepfrüft und bestätigt werden.
Merkblatt der Bafa zum EnEfG.