Die Gesetzgebung fordert zur Erreichung der Klimaziele eine Steigerung der Energieeffizienz in der Industrie und Wirtschaft. Die Verordnung „Systeme zur Verbesserung der Energieeffizienz im Zusammenhang mit der Entlastung von Energie- und der Stromsteuer in Sonderfällen“, auch Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung (SpaEfV), wurde 2013 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie veröffentlicht und am 31.10.2014 geändert. Energieintensive Unternehmen haben durch die SpaEfV die Möglichkeit, neben der Strom- und Energiesteuerermäßigung weitere Steuervergünstigungen in Form des Spitzenausgleichs zu bekommen. Hierfür müssen Sie nachweislich Ihre Energieeffizienz erhöhen. Ab 2015 bedeutet das, dass der Spitzenausgleich nur noch dann gewährt wird, wenn Unternehmen nachweislich ein Energiemanagement nach DIN EN ISO 50001 oder ein Umweltmanagement nach EMAS bzw. bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) ein alternatives System gemäß SpaEfV vollständig implementiert bzw. ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt haben.
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